Windkraftstandort

Die Analyse Windkraftstandort Goldboden (Winterbach) 2021finden Sie als Download:

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Stellungnahme von Carlo Manfred Schlienz

- Information an Bürgermeister Schmid und die Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat.

 

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht nachfolgendes Euch zukommen zu lassen.

Herr Willy Fritz hat die Stromertragsdaten des Windkraftstandortes Goldboden (Winterbach) 2021 analysiert und verschiedene Vergleiche angestellt. Die Ergebnisse können Sie dem Dateianhang entnehmen.

 

Hier das Wichtigste in Kürze:

  • Die Windstromproduktion lag in 2021 bei 17,6 GWh und damit 30% unter der Planung (25 GWh/a) der EnBW. 2021 war ein durchschnittliches Windjahr.
  • In den überdurchschnittlich windstarken Vorjahren 2019 und 2020 lag die Windstromproduktion jeweils bei 19,8 GWh und somit 20% unter der Planung.
  • Die mittlere gekappte Windleistungsdichte lag bei 141 Watt / qm (2021) bzw. 160 Watt / qm (2019 / 2020); der Orientierungswert von 215 Watt / qm wurde bisher in jedem Jahr deutlich verfehlt. Der BW-Windatlas 2019 weist für den Standort sogar 233 Watt / qm aus; dies zeigt wie weit auch der neue Windatlas von den Realitäten entfernt ist.
  • Die Standortgüte lag bei 45% (2021) bzw. 49% (2019/2020) und damit deutlich unter der geforderten Mindestschwelle von 65% und der Wirtschaftlichkeitsschwelle von 80%.
  • An 180 Tagen in 2021 herrschte am Goldboden Flaute (d.h. die erbrachte Leistung erreichte weniger als 10% der Nennleistung), an 48 Tagen herrschte sogar totale Windstille. Der Stillstand ist somit der häufigste Betriebszustand der Windkraftanlagen am Goldboden.

 

Fazit: Die Windkraftanlagen am Goldboden hätten niemals genehmigt werden dürfen. Der Goldboden ist und bleibt ein Windkraftfriedhof.

Trotzdem läuft der Genehmigungsantrag für zwei Windkraftanlagen am benachbarten Standort Sümpflesberg (Ebersbach) weiter. Zwischenzeitlich hat das Regierungspräsidium Stuttgart eine Ausnahme vom Regionalen Grünzug (Zielabweichungsverfahren) gestattet und das Landratsamt Göppingen möchte keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, obwohl der Standort im Landschaftsschutzgebiet liegt!

Das ist unsere neue Ampel Schlammpolitik am besten alle Verfahren die notwendig sind zukünftig aufheben und einfach Ideologisch bauen ob sinnvoll oder nicht.

 

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